Detailansicht
20.10.2022

Ausbau von Ladeinfrastruktur erleichtern und beschleunigen

Der Masterplan Ladeinfrastruktur II von Verkehrsminister Volker Wissing enthält ein umfangreiches Maßnahmenpaket. Ein Paket, das Licht und Schatten enthält. Zwar wird Forderungen der e-handwerklichen Organisation Rechnung getragen. Mangels direkter Beteiligung der E-Handwerke blieben jedoch auch wichtige Punkte vage oder unberücksichtigt.

Bild: Pixabay – AKrebs60

Elektromobilität ist zwar auf dem Vormarsch. An den entsprechenden Ladekapazitäten aber mangelt es noch – im öffentlichen Raum wie auch im privaten und gewerblichen Bereich. Zudem gilt es, für den geplanten Hochlauf – 2030 sollen auf deutschen Straßen bereits 15 Millionen E-Fahrzeuge unterwegs sein – ein einfacheres und einheitliches Bezahlsystem zu entwickeln.

Der am Mittwoch (19.) von Verkehrsminister Volker Wissing vorgelegte und vom Kabinett gebilligte „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ will hier Abhilfe schaffen und darüber hinaus bürokratische Hürden, wie sie zum Beispiel noch bei den Anmeldeverfahren zu finden sind, aus dem Weg räumen.

Gleichzeitig will das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mithilfe der Bedarfsplanung der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL) den Ausbau von Ladeinfrastruktur (LIS) und Stromnetz besser aufeinander abstimmen.

Prozesse für den Netzanschluss sollen, gemeinsam mit der Bundesnetzagentur sowie den Netz- und Ladeinfrastrukturbetreibern, einfacher, transparenter und effizienter organisiert werden. Auch die Nutzung selbst erzeugten Stroms soll unter Berücksichtigung bestehender bzw. neuer Maßnahmen zum Ausbau von Photovoltaik-Anlagen (inkl. Speicher) erleichtert werden.

Der Masterplan umfasst u. a. folgende Punkte:

  • Verbesserung der Ladeinfrastruktur durch Digitalisierung:
    • Daten wie der Belegungszustand von Ladepunkten sollen künftig in Echtzeit zur Verfügung gestellt werden.
       
    • LIS soll künftig stärker auf Basis von Daten und Analysen über die Verteilung und Nutzung der Ladepunkte geplant werden.
       
  • Kommunen stärker einbinden:
    • Den Kommunen soll ein umfassendes Unterstützungspaket zur Planung, Umsetzung und Finanzierung von Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören unter anderem lokale Masterpläne, regionale Ladeinfrastrukturmanager, digitale Beratungs- und Schulungsinstrumente sowie Leitfäden und Muster zur Optimierung von Planungs- und Genehmigungsprozessen.
       
    • Planungs- und Genehmigungsprozesse auf kommunaler Ebene sollen beschleunigt und vereinfacht werden (effiziente Leitfäden, digitale Schulungsinstrumente etc.).
       
  • Ladeinfrastruktur für E-Lkw initiieren: Der batterieelektrische Lkw soll sowohl regional als auch auf der Langstrecke verstärkt zum Einsatz kommen. Hierfür muss zeitnah eine passende Ladeinfrastruktur aufgebaut werden. 2023 wird das BMDV ein initiales öffentliches Lkw-Ladenetz ausschreiben.
     
  • Ladeinfrastrukturaufbau vereinfachen: Unternehmen soll der Aufbau von LIS erleichtert werden. So wird die Bundesregierung gemeinsam mit den Kommunen Hindernisse in Planungs- und Genehmigungsprozessen beseitigen und rechtliche Grundlagen, etwa im Bau- und Immissionsrecht, anpassen.
     

Das ist für die E-Handwerke interessant
Für die elektrohandwerkliche Organisation sind jedoch noch ganz andere Punkte von Interesse. Schließlich hatte der ZVEH wiederholt darauf hingewiesen, dass es bei mehr als 800 Netzbetreibern einer Vereinfachung und Digitalisierung der Netzanschlussverfahren bedarf und wiederholt die Einführung einer einheitlichen Anmeldeplattform gefordert.

Auch die vom ZVEH immer wieder angemahnte Ertüchtigung der elektrischen Anlage als Basis für die Energiewende und den Ausbau von LIS und Erneuerbaren Energien wird in dem Masterplan angeführt. Dass die Nutzung selbst erzeugten Stroms – unter anderem im Hinblick auf bestehende und neue PV-Anlagen – erleichtert werden soll, findet ebenso die Zustimmung der E-Handwerke. Der Masterplan lässt insgesamt jedoch noch zu wenig konkrete Ansatzpunkte erkennen.

  • Beschleunigung der Antragsverfahren für Netzanschlüsse: Mit der Novelle der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) wurde eine stärkere Digitalisierung und Standardisierung des Netzanschlussverfahrens in der Niederspannung auf den Weg gebracht. Damit soll insbesondere die Installation privater Ladeinfrastruktur im Massenmarkt beschleunigt werden. Da Schnellladestandorte in der Regel auf höheren Spannungsebenen angeschlossen werden, sind entsprechende Vereinfachungen jedoch auch für die Mittelspannung zu prüfen – insbesondere in Bezug auf Digitalisierung und Vereinheitlichung. Die BNetzA und das BMWK unterbreiten bis zum zweiten Quartal 2023 Vorschläge, wie sich das Antragsverfahren für Netzanschlüsse auch in diesem Bereich beschleunigen lässt.

Was die E-Handwerke an diesem Punkt kritisieren, ist, dass bedauerlicherweise derzeit keine Lösung für einen schlanken und standardisierten Inbetriebnahmeprozess erkennbar ist. Die bisherigen Ansätze unterstützen lediglich die Kontaktaufnahme auf digitalem Weg. An Ideen, um die Effizienz durch einen volldigitalen Prozess zu erhöhen, fehlt es weiterhin.

  • Vereinheitlichung der technischen Anschlussbedingungen: Betreiber von LIS, die in mehreren Netzgebieten tätig sind, müssen oft unterschiedliche Anschlussbedingungen berücksichtigen. Im Rahmen des vom BMWK initiierten Branchendialogs „Beschleunigung von Netzanschlüssen“ wird u. a. geprüft, inwieweit durch Vereinheitlichung der Technischen Anschlussbedingungen Hürden beim Anschluss von Verbrauchern oder Erzeugern ans Netz abgebaut werden können. Dazu wird das BMWK neben Netzbetreibern auch Ladeinfrastrukturbetreiber sowie das BMDV und die NLL in den Branchendialog einbinden.

Hier moniert die elektrohandwerkliche Organisation, dass nicht auf die umfangreiche Erfahrungen der E-Handwerke – die fast 50.000 E-Handwerksunternehmen stellen fortlaufend Inbetriebsetzungsanträge – zurückgegriffen wurde –  trotz eines entsprechendes Angebotes durch das Ministerium.

  • Ertüchtigung Hausanschluss/digitale und elektrische Gebäudeinfrastruktur: Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK), das BMDV und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) prüfen bis zum dritten Quartal 2023, wie die Ertüchtigung des Hausanschlusses vereinfacht und die elektrische und digitale Infrastruktur insbesondere von Mehrparteienhäusern unterstützt werden kann, um den neuen Anforderungen durch die Elektrifizierung des Verkehrs, der Digitalisierung der Energiewende sowie der dezentralen Energieversorgung und -speicherung gerecht zu werden. Bestandteil der Prüfung soll auch eine etwaige Förderung sein.

Die E-Handwerke begrüßen, dass die elektrische Anlage als wesentliche Grundlage für den Aufbau von Ladeinfrastruktur erkannt wurde. Auch hier fehlt es jedoch aktuell an der Bereitschaft, Projekterfahrungen aus den E-Handwerken aufzunehmen. Somit steht zu befürchten, dass unpraktikable Entscheidungen getroffen werden.

Quelle: ZVEH/BMVD

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: mail@eh-bb.de oder rufen Sie uns an: 030/8595580