09.11.2020

Tarifgeschehen - AVE Auszubildendenvertrag

Bekanntmachung über den Antrag auf AVE im Bundesanzeiger für den seit 01.09.2020 geltenden Tarifvertrag für Auszubildende der Länder Berlin und Brandenburg.

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrages für Auszubildende in den Elektro- und Informationstechnischen Handwerken Berlin und Brandenburg wurde am 09.11.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird damit rückwirkend zum 01.09.2020 gültig.

Hiermit ist der Tarifvertrag für Auszubildende allgemeinverbindlich. Er gilt somit sowohl für Innungsmitglieder als auch für Nicht-Mitglieder.

 

 

 

Downloads:

>>> Antrag auf AVE für Berlin und Brandenburg

>>> Auszubildendentarifvertrag (gültig seit 01.09.2020)