Tarif

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Online-Berufsausbildungsvertrag

Klicken Sie oben auf das Muster, um die Grafik zu vergrößern.

Entsprechend BBiG § 4 hat der Ausbildungsbetrieb unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung den Vertrag schriftlich niederzulegen. Die Formulare der Berufsausbildungsverträge sind bei der Elektro-Innung Berlin erhältlich. Es besteht aber auch z. T. die Möglichkeit, den digitalen Ausbildungsvertrag online auszufüllen:
https://www.hwk-berlin.de/artikel/ausbildungsvertrag-91,109,295.html

 

Achtung: Bitte beachten Sie die roten Markierungen im Screenshot rechts.
Wählen Sie bei Punkt D an, dass ein Tarifvertrag besteht. Außerdem nennen Sie unter Punkt F den geltenden Tarif.
Formulierungsvorschläge finden Sie im Screenshot rechts. 

 

Bitte beachten Sie die Schlüssel der HWK Fachrichtungen in fett:

  • 12257 Elektroniker/in
    • Fachrichtung Automatisierungs- und Sytemtechnik: 02
    • Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik 01.08.2021: 01
  • 12256 Elektroniker/in für Gebäudesystemintegration 01.08.2021
  • 12262 Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik 01.08.2021
  • 12193 Informationselektroniker/in ab 01.08.2021
    • Geräte-, IT- und Bürosystemtechnik: 11
    • Sende-, Empfangs- und Breitbandtechnik: 12
    • Brandschutz- und Gefahrenmeldeanlagen: 13
    • Telekommunikationstechnik: 14
  • 42104 Fachpraktiker/zur Fachpraktikerin für Elektronik Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik

 

Hinweis: Nach Ausfüllen des Vertrages, drucken Sie ihn aus und schicken ihn uns unterschrieben an folgende Adresse:
Elektro-Innung Berlin
Wilhelminenhofstr. 75
12459 Berlin

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