Entsprechend BBiG § 4 hat der Ausbildungsbetrieb unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung den Vertrag schriftlich niederzulegen. Die Formulare der Berufsausbildungsverträge sind bei der Elektro-Innung Berlin erhältlich. Es besteht aber auch z. T. die Möglichkeit, den digitalen Ausbildungsvertrag online auszufüllen:
https://www.hwk-berlin.de/artikel/ausbildungsvertrag-91,109,295.html
Achtung: Bitte beachten Sie die roten Markierungen im Screenshot rechts.
Wählen Sie bei Punkt D an, dass ein Tarifvertrag besteht. Außerdem nennen Sie unter Punkt F den geltenden Tarif.
Formulierungsvorschläge finden Sie im Screenshot rechts.
Bitte beachten Sie die Schlüssel der HWK Fachrichtungen in fett:
Hinweis: Nach Ausfüllen des Vertrages, drucken Sie ihn aus und schicken ihn uns unterschrieben an folgende Adresse:
Elektro-Innung Berlin
Wilhelminenhofstr. 75
12459 Berlin
Bei Auszubildenden, sofern sie noch nicht 18 Jahre alt sind, ist eine ärztliche Erstuntersuchung gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz erforderlich. Diese Bescheinigung ist dem Arbeitgeber vorzulegen, eine Kopie ist dem Berufsausbildungsvertrag beizufügen.
Im Berufsausbildungsvertrag sind die wichtigsten Bedingungen und Inhalte der Ausbildung geregelt. Die Elektro-Innung Berlin berät und informiert gern über alle Fragen, die mit dem Berufsausbildungsvertrag zusammenhängen.
Die Probezeit ist fester Bestandteil der Ausbildungszeit. In dieser Zeit haben der Arbeitgeber und der Lehrling die Möglichkeit, sich Sicherheit darüber zu verschaffen, ob ihre Wahl die richtige war. Die Dauer der Probezeit beträgt mindestens 1 Monat, höchstens 4 Monate. Das Berufsausbildungsverhältnis kann während der Probezeit beidseitig ohne Angaben von Gründen schriftlich gekündigt werden.
Klicken Sie hier, um den Auszubildendentarifvertrag (gilt ab 01.09.2020) zu öffnen. Klicken Sie hier, um den Auszubildendentarifvertrag (gilt ab 01.09.2023) zu öffnen.Der Ausbildende hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Soweit Vergütungen tariflich geregelt und vereinbart oder anwendbar sind, gelten die tariflichen Sätze.
Klicken Sie hier, um den Auszubildendentarifvertrag (gilt ab 01.09.2020) zu öffnen. Klicken Sie hier, um den Auszubildendentarifvertrag (gilt ab 01.09.2023) zu öffnen.Die Dauer der täglichen Arbeitszeit beträgt für jugendliche Auszubildende (unter 18 Jahre) 8 Stunden und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich.
Stichtag für das Alter ist jeweils der 1. Januar des Jahres.
Klicken Sie hier, um den Auszubildendentarifvertrag (gilt ab 01.09.2020) zu öffnen. Klicken Sie hier, um den Auszubildendentarifvertrag (gilt ab 01.09.2023) zu öffnen.Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: mail@eh-bb.de oder rufen Sie uns an: 030/8595580