Die Handwerkskammer und die Elektro-Innung Berlin sind für die Registrierung und Überwachung der Berufsausbildung sowie für die Abnahme von Prüfungen zuständig.
Bitte senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Berufsausbildungsverträge der Elektro-Innung Berlin zu.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die ärztliche Mitteilung nach § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes beizufügen (Gültigkeit - 14 Monate - Ausstellungsdatum).
Die Verträge werden von der Elektro-Innung Berlin registriert und an die Handwerkskammer zur Registrierung weitergeleitet. Nach erfolgter Registrierung sendet die Handwerkskammer die Unterlagen an die Elektro-Innung Berlin zurück. Zwei weitere Exemplare werden dann dem Betrieb zugesandt, der davon ein Exemplar zusammen mit der beigefügten Verordnung über die Berufsausbildung dem Lehrling aushändigt.
Die Registrierung bei der Elektro-Innung ist deshalb so wichtig, weil sie die Gesellenprüfungen Teil 1 und Teil 2 durchführt und hierzu einladen muss.
Außerdem erhält das Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) von der Elektro-Innung Berlin die Dateien, um zur "überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung" einzuladen.
Zuständig für den Berufsschulunterricht insgesamt ist die
Hein-Moeller-Schule
OSZ Energietechnik II
Allee der Kosmonauten 18
10315 Berlin
Telefon: 030 549 330
Fax: 030 549 3337
E-Mail: sekretariat(at)hein-moeller.schule
Internet: www.hein-moeller-schule.de
Die Anmeldung des Lehrlings in der Berufsschule erfolgt durch den Betrieb.
Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie hierSie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: mail@eh-bb.de oder rufen Sie uns an: 030/8595580