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08.05.2019

NPM legt unter Mitwirkung des ZVEH erste Berichte vor

Nationale Plattform Zukunft der Mobilität (NPM)

Die Nationale Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) hat im September 2018 in Nachfolge der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) ihre Arbeit aufgenommen. Die Arbeitsgruppe (AG) 5 „Verknüpfung der Verkehrs- und Energienetze, Sektorkopplung“, befasst sich, neben anderen Technologien, weiterhin schwerpunktmäßig mit dem Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. Diese AG hat am 29. März 2019 unter Mitarbeit des ZVEH zwei Berichte vorgelegt, die auf der folgenden Internetseite abgerufen werden können: www.plattform-zukunft-mobilitaet.de/berichte.

Red-Flag-Bericht untersucht Markthochlauf
In dem sogenannten Red-Flag-Bericht wird untersucht, wie sich ein zehn prozentiger Anteil von Elektrofahrzeugen an den Neuzulassungen in Deutschland auf die Bereiche Stromerzeugung, Stromnetz, öffentliche Ladeinfrastruktur und private Ladeinfrastruktur auswirken würde.

Im Bereich der Energieerzeugung wird in diesem Szenario kein Engpass gesehen. Aus Sicht des ZVEH ist es außerdem wichtig, dass auch für die Netzinfrastruktur in den nächsten Jahren grundsätzlich keine Probleme identifiziert wurden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Laden technisch gesteuert werden kann und Genehmigungen für den Netzausbau rechtzeitig erteilt werden.

Die Steuerbarkeit sieht auch der ZVEH als sinnvolles, technisches Instrument an, um Netzüberlastungen zu vermeiden. Jedoch muss für die Steuerung der Ladeinfrastruktur ein technologieoffenes und diskriminierungsfreies Konzept erarbeitet werden. Netzdienliches Laden ist dort zu implementieren, wo es erforderlich ist. Darüber hinaus muss der Kunde jedoch frei sein, eigene Konzepte umsetzen zu können. Darunter fallen beispielsweise ein lokales Energiemanagement, die Einbindung einer eigenen Photovoltaik (PV)-Stromerzeugung (inkl. eines Batteriespeichers) oder aber auch ein anderer, vom Markt angebotener Service.

Neben der grundsätzlichen Entwarnung für Erzeugung und Netz werden jedoch sowohl für die öffentliche als auch für die private Ladeinfrastruktur Probleme identifiziert. Mangelnde Flächenverfügbarkeit, hohe Investitionskosten sowie regulatorische Hemmnisse müssen überwunden werden.

Beschleunigung des Ausbaus durch Sofortpaket Ladeinfrastruktur 2019
Neben dem Red-Flag-Bericht wurde der Vorschlag für ein Sofortpaket „Ladeinfrastruktur 2019“ veröffentlicht, dass auch Maßnahmen für die Behebung der oben beschriebenen Problemfelder enthält. In diesem Bericht sind viele Forderungen und Schwerpunkte des ZVEH eingeflossen. So wurde wiederholt deutlich ausgesprochen, dass rund 85 Prozent der Ladevorgänge über private Ladeinfrastruktur stattfinden werden und diese daher den zentralen Hebel für einen Markthochlauf der Elektromobilität darstellen.

Der ZVEH hatte bereits in der Vergangenheit kritisiert, dass die Förderprogramme ausschließlich auf den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur ausgerichtet sind. Die Forderung, diese Programme auf den privaten Bereich auszuweiten, ist deshalb richtig. Dieser Position hat sich Verkehrsminister Andreas Scheuer angeschlossen.

Erfreulicherweise wurden in dem Sofortprogramm weitere, für die E-Handwerke wichtige Aspekte adressiert. Die NPM AG 5 hat unter der Leitung von Stefan Kapferer (Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung) gefordert, dass die Verteilnetzbetreiber in unproblematischen Fällen eine positive Rückmeldung deutlich früher geben sollten, als in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) festgehalten ist (2-Monats-Frist). Aus Sicht des ZVEH ist diese Aufforderung richtig und geboten, da in der vor Kurzem erlassenen Novelle der NAV geregelt wurde, dass jeglicher Aufbau von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge dem Netzbetreiber mitzuteilen ist. Sofern die Summen-Bemessungsleistung zwölf kWh je elektrische Anlage überschreitet, darf nach der neuen Regulierung die Inbetriebsetzung sogar nur nach vorheriger Zustimmung des Netzbetreibers erfolgen. Der Netzbetreiber muss, sofern er nicht zustimmt, innerhalb von zwei Monaten auf die Mitteilung reagieren. Es sind in der NAV jedoch keine Maßnahmen festgehalten worden, welche Konsequenzen ein Fristablauf nach sich zieht.

Die zuständigen Verteilnetzbetreiber könnten zudem über die lange Frist von zwei Monaten Einfluss ausüben. Der ZVEH befürchtet deshalb, dass es durch die Einführung dieser Regelung zu Komplikationen, insbesondere zu Verzögerungen, kommen könnte.

Ebenfalls aufgenommen wurde in dem Bericht die Forderung des ZVEH nach einer Netzkartierung. Dadurch soll sichtbar werden, wo technische Engpässe für den Aufbau von Ladeinfrastruktur bestehen beziehungsweise ein Ausbau unproblematisch ist. Ein solches Netzkataster sieht der ZVEH gerade auch vor dem Hintergrund der geschilderten 2-Monats-Frist als Beschleuniger für den Ausbau von Ladeinfrastruktur, weil Elektrohandwerksunternehmen frühzeitig Zugriff auf projektrelevante Informationen erhalten sollten. Netzbetreiber müssen sich durch ein solches Kataster festlegen, sodass bei einer Verzögerung oder gar Verweigerung einer Zustimmung anhand des Flächenkatasters hinterfragt werden kann. Derzeit werden die Kriterien für eine solche Netzkarte erarbeitet.

Aktuell lässt sich ein stärkerer Zuwachs der E-Mobilität im Vergleich zu anderen Mobilitätstechnologien feststellen. Nach Diskussionen zwischen den Herstellern hat der Verband der Automobilindustrie (VDA) einen Kompromiss gefunden. Zwar will man grundsätzlich weiter technologieoffen zu möglichen Antriebsarten vorgehen, jedoch wird festgehalten, dass in den nächsten zehn Jahren Elektrofahrzeuge dominierend sein sollen.

Daher kommt der ZVEH zu dem Schluss, dass der Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrisches Fahren in den nächsten Jahren ein wachsendes Geschäftsfeld sein wird. Allen Unternehmen der E-Handwerke ist deshalb zu raten, sich mit diesem Markt zu beschäftigen.

Qualifizierung zum E-Mobilität Fachbetrieb
Der ZVEH hat für Innungsfachbetriebe, die einen E-Marken-Vertrag abgeschlossen haben, die Qualifizierungsmaßnahme „E-Mobilität Fachbetrieb“ entwickelt. Über 800 Unternehmen haben bereits die Weiterbildung absolviert. Das Netzwerk ist offen für Kooperationen mit Partnern, die auf diese zertifizierten Betriebe zurückgreifen wollen. Mehr dazu unter: www.zveh.de/e-mobilitaet-fachbetrieb.

 

Hintergrund zur Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM)

Die NPM knüpft an die Arbeit der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) an. Bereits im Mai 2010 wurde die NPE durch die Bundesregierung mit dem Ziel ins Leben gerufen, Politik, Wirtschaft und weitere Akteure der Zivilgesellschaft zusammenzubringen, um Deutschland zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität zu entwickeln. Die NPE hat in der Folge, insbesondere durch die Vernetzung der relevanten Wirtschaftsakteure, den Boden bereitet. In zahlreichen Berichten wurden zudem Verbesserungsvorschläge zum Rechtsrahmen, zu Förderprojekten, zur Kommunikation und zur allgemeinen Verbesserung des Marktrahmens gemacht.

Im vergangenen Jahr wurde die Arbeit der NPE in eine breiter aufgestellte Plattform überführt. Die als Folgeorganisation konzipierte Nationale Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) hat jedoch neben anderen Themen der Verkehrswende auch weiterhin die für die E-Handwerke besonders bedeutsame Einführung der Elektromobilität als die zentrale Aufgabe erkannt. Die Arbeit dort ist ebenfalls in Arbeitsgruppen aufgeteilt. In der für die E-Handwerke wichtigsten Gruppe, der AG 5 „Verknüpfung der Verkehrs- und Energienetze, Sektorkopplung“, geht es vor allem um den weiteren Ausbau der Infrastruktur.

 

Quelle: ZVEH

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