Pünktlich zum offiziellen Beginn des neuen Ausbildungsjahres am 1. August veröffentlicht das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) neue Umsetzungshilfen für die modernisierten Berufe der elektro- und informationstechnischen Handwerke. Die Publikationen aus der BIBB-Reihe „Ausbildung gestalten“ richten sich insbesondere an Ausbilderinnen und Ausbilder, an Berufsschullehrerinnen und -lehrer sowie an Mitglieder in Prüfungsausschüssen und unterstützen diese in ihrer täglichen Ausbildungspraxis.
Praxishilfe: Elektroniker (Fachrichtung: Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungs- und Systemtechnik) Praxishilfe: Elektroniker für Gebäudesystemintegration Praxishilfe: Informationselektroniker Praxishilfe: Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik (HwO)Informationen zur Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin (FBB)
Zur neuen Ausbildungsrunde machen wir Sie auf die aktuellen Änderungen im Programm zur Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin aufmerksam. Mit Wirkung zum Ausbildungsbeginn ab 01. August 2021 werden künftig u. a. die Verbundausbildung und die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter verstärkt gefördert.
Hier geht es zur AntragstellungMit der Assistierten Ausbildung sollen förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe während einer betrieblichen Berufsausbildung (ausbildungsbegleitende Phase) mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden.
Die Maßnahme kann auch eine vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase zur Ausbildungsaufnahme enthalten.
Hilfestellung gibt es bei: Lücken und Lernschwierigkeiten in der Fachtheorie und Fachpraxis, Sprachproblemen, Problemen im sozialen Umfeld, Problemen im Betrieb und Problemen mit Prüfungen.
Mehr erfahrenAusbildungsnachweise bzw. Berichtshefte sind ein wesentlicher Bestandteil im System der dualen Ausbildung. Sie haben zum einen die Aufgabe, die erlernten und/oder erlebten Ausbildungsinhalte zu reflektieren und zum anderen, den zeitlichen und sachlichen Ablauf der Ausbildung im Betrieb, der Berufsschule und der überbetrieblichen Ausbildungsstätte für alle an der Berufsausbildung Beteiligten in einfacher und nachvollziehbarer Form nachweisbar zu machen. Der/das ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis/Berichtsheft ist außerdem gesetzliche Voraussetzung für die Zulassung zur Abschluss- und Gesellenprüfung.
Die Handwerkskammer Berlin hat am 26.03.2014 nach Anhörung ihrer Berufsbildungsausschüsse I und II eine neue Richtlinie für die Führung von Ausbildungsnachweisen (Berichtsheften) beschlossen. Sie löst den alten Beschluss von 1973 ab. Ihr liegt eine mit ZDH, DIHK und dem DGB abgestimmte Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 09.10.2012 zugrunde.
Inhaltlich enthält die Richtlinie Vorgaben für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende sowie Hinweise an die Prüfungsausschüsse (RL Nr. 4) und die Berufsschule (RL Nr. 9). Neu aufgenommen wurde ein Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen Berichtsheftform. Außerdem gibt es neue Heftmuster, in denen die einschlägige Nummer des Rahmenlehrplans dokumentiert werden kann. Die Heftmuster können, müssen aber nicht genutzt werden. Die Vertragspartner der Ausbildungsverträge können andere Gestaltungsformen wählen, sofern sie die Mindestanforderungen (sh. RL Nr. 5) erfüllen. Außerdem ist ein Passus für die Anwendbarkeit auf Umschüler aufgenommen worden sowie für die Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen.
Zu beachten ist, dass die Richtlinie Mindestanforderungen für die Berichtsheftführung regelt, die Vertragsparteien (nicht Prüfungsausschüsse) also auch darüber hinaus gehen können.
Die Richtlinie ist Maßstab für die Beratungstätigkeit der Handwerkskammer sowie für Prüfungsausschüsse bei der Überprüfung der Zulassungsvoraussetzung „Berichtsheftführung“.
Download der neuen RichtlinieDie neue AEVO (Ausbildereignungsverordnung) ist endgültig beschlossene Sache und trat zum 1. August 2009 in Kraft. Die alte Verordnung war im Jahr 2003 außer Kraft gesetzt worden, aber jetzt ist die AEVO wieder aktuell.
Die AEVO (Ausbildereignungsverordnung) bescheinigt dem Ausbilder - nach einer entsprechenden Prüfung - berufspädagogische Kenntnisse. Diese müssen für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2009 geschlossen werden, wieder nachgewiesen werden. Die Änderungen kommen also pünktlich zum neuen Ausbildungsjahr.
Es ändert sich allerdings nicht alles und auch nicht für alle Ausbilder
Die neue AEVO trat mit Stichtag 1. August 2009 in Kraft. Ausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2009 beginnen, unterliegen der neuen Regelung noch nicht - das heißt, der Qualifikationsnachweis muss nicht erbracht werden.
Auch wer seit 2003 ohne diesen Nachweis und ohne Beanstandungen ausgebildet hat, kann auf die neue AEVO verzichten. In diesem Fall dürfen Sie auch weiterhin ohne Ausbildereignungsprüfung ausbilden.
Nachweise, die nach der alten AEVO bis zum Jahr 2003 erbracht wurden, sind immer noch gültig.
Damit gilt die neue Ausbildereignungsverordnung schlussendlich nur für diejenigen, die ab dem 1. August 2009 erstmalig Azubis betreuen.
In einzelnen Kapiteln werden Informationen aufbereitet, die für die Ausbildung von Flüchtlingen relevant sind. Diese reichen von der Erläuterung der rechtlichen Grundlagen über Hinweise zu Kontaktwegen sowie zur Auswahl von Bewerbern bis hin zu staatlichen Unterstützungsangeboten für Unternehmen. Da insbesondere sprachliche und kulturelle Hürden für beide Seiten eine Herausforderung darstellen können, wird ebenfalls aufgezeigt, welche Hilfestellungen Unternehmen bei der Gestaltung der Ausbildung nutzen können. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung gibt es verschiedene Wege, wie die neue Fachkraft dauerhaft im Unternehmen bleiben kann. Auch hierzu finden Sie in der vorliegenden Handlungsempfehlung umfangreiche Informationen.
DownloadKostenloses Medienpaket - Aktion der BG ETEM zum Berufsstart
Neben Aktionsplakaten für einen starken Rücken gehören zum Medienpaket Broschüren und Filme, z. B. zu den Themen elektrischer Strom, Gefahrstoffe, Lärm oder Verkehrssicherheit, sowie Checklisten, Testbögen und Kurztipps mit anschaulichen Informationen zur Sicherheit am Arbeitsplatz. Wer die Gefährdungen am Arbeitsplatz kennt und über Schutzmaßnahmen Bescheid weiß, der hat die besten Voraussetzungen für einen sicheren Start in den Beruf. Jeder Mitgliedsbetrieb, der einen Auszubildenden einstellt, erhält im Aktionszeitraum ein Paket kostenlos; weitere sind erhältlich zum Stückpreis von 10,00 Euro (Nicht-Mitgliedsbetriebe zahlen 35,00 Euro je Paket zzgl. Versandkosten).
Inkl. Taben, VDE-Schieber und VDE 0100
aufgeteilt in zwei Ausgaben: Aufgaben und Anhang
Zum OnlineshopDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Bildung und Forschung haben mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände/BDA, mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag/DIHK, mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks/ZDH und mit dem Bundesverband der Freien Berufe/BFB einen Leitfaden für Praktikanten und Unternehmen erarbeitet.
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